Teilnahmeberechtigung
Alle
RC-Car-Begeisterten (auch nicht DMC-Mitglieder).
Finallaufeinteilung
Die Finale werden mit max. 6 Fahrern gefahren.
Sonderregelung:
Bei 7 Teilnehmern in einer Klasse wird das A-Finale mit 7 Startern gefahren.
Bei 8 Teilnehmern in einer Klasse wird das A-Finale mit 4 Startern und das
B-Finale mit ebenfalls 4 Startern gefahren.
Bei 9 Teilnehmern in einer Klasse wird das A-Finale mit 5 Startern und das
B-Finale mit 4 Startern gefahren.
Meisterschaftswertung
Es
wird die Wertung nach aktuellem DMC-Reglement angewendet. Bei den insgesamt vier
Läufen gibt es ein Streichergebnis.
Prüfmittel
Für alle Prüfmittel, wie
z. B. die Waage oder Untersetzungslehre gilt:
Maßgeblich
für die Regelkonformität sind die Prüfmittel des Veranstalters.
Veranstalter
und Ausrichter
RCMC
Ibbenbüren e. V.
Verantwortlichkeit
des Ausrichters
Der
Ausrichter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus
Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen
die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände
bedingt ist, ohne hier irgendwelche Schadensersatzansprüche zu übernehmen.
Wertung
Es gibt eine Gesamtwertung in den jeweiligen Klassen.
Es gibt ein Streichergebnis.
Es werden drei Vorläufe gefahren. Gewertet werden diese nach EFRA
Punktewertung.
Es werden in allen Finalgruppen drei Finalläufe gefahren. Gewertet werden diese
nach EFRA Punktewertung.
Haftmittel
Die Verwendung von handelsüblichen, nicht riechenden Haftmitteln ist
zulässig. Das Haftmittel darf keine Spuren auf dem Streckengrund hinterlassen.
Bodenfreiheit
Die Bodenfreiheit darf 5mm nicht unterschreiten. Ausnahme 1:12
Haftungsausschluss
Die
Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an dem Wettbewerb teil. Sie tragen die
alleinige zivil- und privatrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder den
von ihnen gefahrenen Automodellen verursachten Schäden, soweit es sich um
Sachschäden am Automodell und dem erforderlichen Zubehör handelt. Die
Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der
Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden am Automodell auf jedes Recht
des Vorgehens oder Rückgriff gegen
Diese
Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Ausrichter allen Beteiligten
gegenüber wirksam. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, den Weisungen des
Rennleiters, dessen Stellvertreters und der Sportkommissare Folge zu leisten.
Bei Teilnehmern, die nicht im DMC sind, haftet bei Personenschäden
in der Regel die private Haftpflicht. Es liegt daher in der Verantwortung des
Teilnehmers zu prüfen, inwieweit seine Haftpflichtversicherung verursachte
Personenschäden abdeckt.