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Information zum SEPA-Lastschrftverfahren Bislang wurden die Vereinsbeiträge per Lastschrift abgebucht. Durch die sogenannte „SEPA-Verordnung“ der Europäischen Union kommt es dabei zu wichtigen Änderungen. Ab 1. Februar 2014 erfolgen Zahlungen innerhalb des EURO-Raums einheitlich. Dazu löst die neue SEPA-Lastschrift das bisherige deutsche Lastschriftverfahren ab. Statt Kontonummer und Bankleitzahl wird dann die Kombination aus IBAN und BIC verwendet. Die IBAN ist die internationale Kontonummer, der BIC ist die internationale Kennung der Bank. Wir sind zur Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtet. Ab dem 1. Februar 2014 ersetzen wir deshalb das klassische Lastschriftverfahren durch die SEPA-Lastschrift. Für Zahlungen der Beiträge per Lastschrift verwenden wir also künftig IBAN und BIC. Wir haben bei uns hinterlegte Bankverbindung automatisch und sicher in IBAN und BIC umgewandelt. Eine bestehende Lastschrifteinzugsermächtigung bleibt weiterhin gültig. Sie heißt demnächst SEPA-Lastschriftmandat. Dieses Lastschriftmandat wird durch unsere Gläubiger-Identifikations-Nr. DE02RCM00001359776 gekennzeichnet. Diese Nummern geben wir künftig bei jedem Lastschrifteinzug an. |